yak :: impressum .: urheberrecht


.. was ist eigentlich...?

 

Über Vimeo

Vimeo wurde 2004 von einer Gruppe Filmemachern gegründet, die ihre kreative Arbeit, aber auch private Momente aus ihrem Leben mit anderen teilen wollten. Mit der Zeit entwickelte sich Vimeo zu einer solidarischen Gemeinschaft; quasi als Anlaufpunkt für ihre zahlreichen gemeinsamen Leidenschaften. Mittlerweile haben Millionen Menschen weltweit Gefallen an Vimeo gefunden und stellen dort selbstgedreht Filme/Videos für die breite Masse zur Verfügung.


.. urheberrecht

A ) Verwertungsrechte am Kunstwerk

 (wird im Urheberrecht allgemein als "Werk" bezeichnet)

 

Der Urheber des Kunstwerks ist der Künstler bzw. die Künstlerin. (§ 64 UrhG) Die Verwertungsrechte für alle Künstler regelt die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst in Bonn.

 

B) Verwertungsrechte am Foto eines dreidimensionalen Kunstwerks

(wird im Urheberrecht allgemein als "Lichtbildwerk" bezeichnet)

 

Die Fotografien von Kunstwerken werden durch das Urheberrecht geschützt (§ 72 UrhG, sog. Leistungsschutzrecht). Bei Fotos von dreidimensionalen Vorlagen (Skulpturen etc.) entsteht in der Regel ein Lichtbildwerk. Ein Lichtbildwerk ist als solches bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen geschützt (§ 64 UrhG).