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Eine subkutane 24-Stunden-nonstop-Intervention im Rahmen der internationalen tanzmesse nrw 2018

 

FORKS IN THE CITY beschäftigt sich mit der Oberfläche - der Haut und dem Gesicht der Stadt. Die 24-Stunden-nonstop-Performance begibt sich installativ-improvisierend in den physischen und sozialen Raum der urbanen Umgebung, um Strukturen, Muster und Details aufzuspüren.

 

TERMINE | DÜSSELDORF

Do, 30. August, 14 Uhr bis Fr, 31. August, 14 Uhr 

Die Performance bewegt sich im Rahmen der 24h durch größere Bereiche der jeweiligen Innenstadt.

 

PERFORMER.INNEN

Gerno Bogumil, Bernardo Fallas, Veronika Heisig, André Jolles, Helena Miko, Gitta Roser

 

PRODUKTION

Angie Hiesl Produktion Köln

 

FORKS IN THE CITY  subkutane 24-Stunden-nonstop-Intervention in Köln und Düsseldorf 2018
FORKS IN THE CITY | subkutane 24-Stunden-nonstop-Intervention | Köln Düsseldorf 2018

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.. #5 PHOTO POPUP FAIR

Wolfgang Sohn holt die Foto-Stars

08.11.2018 - Artikel von Brigitte Pavetic (Redakteurin rp-online)

 

Düsseldorf Zum fünften Mal geht die Messe Photo Popup Fair an den Start. Große Könner und vielversprechende Talente aus aller Welt sind beteiligt, und gut 10.000 Besucher werden in der Ausstellungshalle im Stilwerk erwartet. 

Dass Wolfgang Sohn in Duisburg geboren wurde, spielt für den Fotokünstler und Chef der Messe Photo Popup Fair keine große Rolle. "Ich bin in Düsseldorf zu Hause. Hier lebe ich, hier arbeite ich, hier kommen wichtige Strömungen der Fotokunst zusammen." Das ist auch ihm zu verdanken, denn zum bereits fünften Mal startet am Freitag die Photo Popup Fair (#5 PPUF), von der er als Initiator sagt: "Ich wollte von Anfang an, dass die Messe in Serie geht. Dass es offensichtlich so einen Bedarf gibt, das freut mich sehr." Düsseldorf sei eine Kunst- und Medienstadt, "wir haben die Akademie, die herausragende Fotokünstler hervorgebracht hat, und letztlich eine hohe Dichte an Museen und Galerien und ein sehr kunstinteressiertes und fachkundiges Publikum. Die Stadt braucht so eine Veranstaltung", ist er überzeugt. 

Lässig kommt Sohn daher, der wirkt wie in den besten Fünfzigern, aber so um die 60 ist. "Das Alter sollte im Grunde keine so große Rolle spielen", sagt er überzeugt, aber auch ein wenig schüchtern. Extrem modisch gewandet präsentierte er am Mittwoch das Programm seiner Messe: Stulpenschuhe, schwarzes Shirt, schwarze Hose, eine hippe lange Weste, seine obligatorische getönte Brille auf der Nase und seinen dichten Bart im Gesicht.

 

Drei Monate war er alt, als seine Eltern mit ihm in die Landeshauptstadt zogen. Sein Vater Georg Sohn inspirierte ihn mit seiner Rollfilm-Kamera, für die man noch mit dem Belichtungsmesser umgehen können musste. Zu Weihnachten bekam Sohn Junior dann auch eine Kodak geschenkt und legte los. In den 1970er Jahren machte sich Sohn einen Namen als Stage-Fotograf von Weltstars wie Brian Ferry und Bob Geldof. Eines seiner persönlichen Lieblingsfotos ist eines von Queen-Sänger Freddy Mercury. "Das habe ich oft auf Ausstellungen gezeigt. Freddy blickt ins Licht, in seiner typischen Pose, der Kopf nach hinten. Er hatte Charisma, eine tolle Stimme und war wunderbar zu fotografieren."

 

Bei der Photo Popup Fair, die nach neun Tagen am 18. November (Sonntag) endet, rückt er namhafte Fotokollegen in den Mittelpunkt. Sohn ist der Macher im Hintergrund, der Netzwerker. Die Fotokünstler Frank Dursthoff und Manfred Vogelsänger unterstützen Sohn bei der Auswahl der Fotos als Kuratoren und Freunde. 38 Künstler und 250 Werke werden zu sehen sein. Sechs Meisterschüler von den Akademien in Düsseldorf und Dresden werden teilnehmen und einer aus Persien. 

Simone Mack, die Tochter von Zero-Künstler Heinz Mack, zeigt ihre Arbeiten. Ein Highlight sind auch die Arbeiten des Schauspielers Armin Rohde, der gerade eine erste Ausstellung "Gestohlenes Licht" mit Fotos von Celebrities am Filmset in der Galerie von Wolfgang Sohn und Carsten Sander eröffnete. Der New Yorker Fotograf Pete Marifoglou, der zeitweise hier lebte, zeigt, wie er Düsseldorf durch seine Big-Apple-Brille sieht. 

Die "Heimat Düsseldorf" (mit Volker Marschall, Ralf Schilberg und Marifoglou) ist ein Thema in der Schau, Nostalgie-Fotos vom Kult-Freibad Rheinstadion. Aus San Francisco fliegt der Fotograf und Filmemacher Christopher Felver ein und präsentiert sein Projekt "Ordered World". Künstler aus Argentinien, der Türkei, Weißrussland, Thailand, dem Iran sind auch vertreten. Weltenbummlerin Georgia Ortner zeigt ihren ersten Bildband "Street-Photography in Indochina". Carsten Sander will seinen Bildband "Heimat Deutschland Deine Gesichter" mit eindrucksvollen Porträts signieren. Auf Sohns Agenda stehen auch Kunst-Dinner (Catering Georg Broich) und Live-Shootings für Jedermann. 

Von seinem Freund Markus Wandel (Wandel Antik) lieh er sich Mobiliar für ein fast rustikales Ambiente in der Stilwerk-Halle inklusive Betonböden und Kabeltrassen. In der Lounge-Ecke stehen Turnkästen und -böcke aus Massivholz und mit Leder bezogen, wie sie im Sportunterricht verwendet werden. Verheißungsvoll wartet ein Mischpult auf DJ Schalli für die Eröffnung am Freitagabend. 

Von einer "Jahresarbeit" spricht Sohn respektvoll und ruhig in Anbetracht dieses Messe-Programms. "Wir leben in einer Zeit, in der Fotografie inflationär eingesetzt wird, insbesondere in den sozialen Medien. Wirklich jeder Moment wird festgehalten." Fotokunst ist in seinen Augen aber mehr: "Der besondere Blick des jeweiligen Fotografen sollte honoriert werden. Ich finde es schön und wertvoll, wenn man über das gemachte Foto auch etwas über den Menschen erfahren kann." 

www.photopopupfair.de

© 2018 rp-online


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Jägermeister Foto Rüdiger Kwade
· jägermeister · yak © 2016 RK

 ... war der Spruch der Werbekampagne von Jägermeister in den 70er Jahren.

 

Über 3000 mal war dieser Werbespruch seinerzeit in den Zeitschriften und Magazinen zu lesen. Dazu immer ein Gesicht, ein Glas und natürlich eine Flasche Jägermeister. 1982 hatte ich auch das Vergnügen ein Teil dieser Kampagne zu werden.

 

mehr zur Werbekampagne hier

 


.: neue_motiv_untersetzer

New York Skyline in quadrat motiv untersetzer Foto von Rüdiger Kwade 2017
· new york skyline · im_quadrat · yak © 2017 RK

Die 2011 eingeführte Fotoserie  · im_quadrat ·  wird auch in diesem Jahr um einige neue Motive erweitert.
So gibt es drei Neue Set's der beliebten Motiv-Untersetzer. Diesmal haben Fotos mit Motiven aus New York, Cuba, Paris, Barcelona und vielen anderen Orten der Welt ihren Platz auf quadratischen Aluminium-Trägerplatten gefunden.

... mehr


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DSGVO und Fotografie - was gilt ab 25. Mai 2018?

Ein Thema lässt uns hier in der Kanzlei (Anm. d. Red. - WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte) nicht mehr los - zahlreiche Journalisten, Fotografen, Kameraleute und Fernsehunternehmen haben uns gefragt, welche Auswirkungen die DSGVO ab dem 25. Mai auf Bilder von Personen haben wird. Denn das bisher geltende KUG könnte von der DSGVO verdrängt werden. Fakt ist: es herrscht Rechtsunsicherheit, jeder hat eine andere Meinung. Wir versuchen dennoch, all Ihre Fragen zu dem Thema zu beantworten.


Update 14. Mai: Das Bundesministerium des Innern hat zu der Frage nun öffentlich Stellung bezogen.
Hier die Stellungnahme des Bundesministerium des Innern (BMI)


Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.

Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.

Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.

Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist , sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

Ich würde mich freuen, wenn die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, Ihnen Ihre Befürchtungen zu nehmen.
(...)


Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Bürgerservice -

BMI LINK - Was ändert sich mit der Datenschutzgrundverordnung für Fotografen?

 


Anmerkung von WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte: Es sei an dieser Stelle gesagt, dass eine solche Äußerung, sollte sie tatsächlich dem Willen des Bundesgesetzgebers entsprechen, nicht bindend für die Gerichte sein wird, sondern lediglich bei der Entscheidungsfindung im Rahmen der Auslegung der entsprechenden Normen heranzuziehen ist.

Auch teilen wir die Auffassung nicht, die reine Anfertigung einer Fotografie sei schon immer unter das BDSG a.F. gefallen mit der Folge, dass die Einwilligung hierzu widerruflich gewesen sei. Wie wir in unserem folgenden Beitrag ausführen, war dies stets juristisch umstritten und wurde so in der Praxis nicht gehandhabt. Wie auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Caspar in einem Vermerk schreibt, "wurde die Zulässigkeit der Ablichtung als Vorstadium der Veröffentlichung (...) nach der bisherigen Rechtslage an Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gemessen bzw. in diesem Rahmen eine Interessenabwägung vorgenommen."

Allerdings ist es nach dieser Äußerung des BMI sehr wahrscheinlich, dass die Anfertigung und auch die Speicherung und Vermarktung einer Fotografie zukünftig der DSGVO unterfallen wird, wenn man nicht aufgrund des Medienprivilegs davon ausgenommen ist - mit allen daraus folgenden, im Beitrag beschriebenen Konsequenzen. Auch Prof. Caspar vertritt diese Auffassung in seinem Vermerk: "Da nunmehr eine spezielle Regelung für diese Abwägung in Form des Art. 6 DSGVO besteht, die zudem als europarechtliche Verordnung grundsätzlich auch gegenüber dem deutschen Verfassungsrecht Anwendungsvorrang genießt, ist die Rechtmäßigkeit der Ablichtung ausschließlich hiernach zu beurteilen."

Erfreulich ist hingegen die Äußerung des Ministeriums, zumindest die Veröffentlichung einer Fotografie unterfalle für alle weiterhin dem KUG und nicht der DSGVO, unabhängig von einem gesetzlichen Medienprivileg. Diese bislang unter Juristen eher als "Mindermeinung" angesehene Auffassung zur "Öffnungsklausel" des Art. 85 Abs. 1 DSGVO halten wir für juristisch korrekt und absolut wünschenswert. Somit können sich Verarbeiter, die Fotografien veröffentlichen, zumindest in diesem Rahmen weiterhin auf das KUG stützen.

Wie sich nun zukünftig aber - sollte diese Auffassung zutreffend sein - die Diskrepanz zwischen der Aufnahme einer Fotografie (DSGVO, etwaige Einwilligung frei widerruflich) und deren Veröffentlichung (KUG, Einwilligung nicht frei widerruflich) in der Praxis auswirken wird, bleibt abzuwarten. Es wird Aufgabe der Rechtsprechung werden, die daraus erwachsenden Wertungswidersprüche auszutarieren. Update Ende


 © Copyright WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte 2018


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cuba vehicles foto rüdiger kwade
cuba_vehicles · cuba · foto-kalender 2018 · yak © 2017 RK

Der Kalender für 2018 ist da.  mehr...

Die Fotos aus dem Kalender gibt es wie immer im yak :: photo_gallery :: shop auch auf Leinwand und Co zum Bestellen. Einfach im Suchfeld "cuba" eingeben und alle Fotos aus dem Kalender liegen in bester Qualität bereit, um an die Wand zu kommen.

 


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